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caro89 Gast
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| Todesstrafe? |
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| Ich habe in einigen Bahá'í-Texten gelesen, dass die Bahá'í für manche Straftaten eine Todesstrafe fordern. Ist das denn wahr und überhaupt mit den Bahá'í-Prinzipien vereinbar? |
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Verfasst am: 30.11.2008, 16:38 |
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Eimän Gast
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| Todesstrafe |
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Liebe Caro,
ich finde es gut, dass du dieses Thema hinterfragst. Das Thema "Todesstrafe" weckt immer eine gewisse Abscheu, vor allem wenn man immer mal wieder Schlagzeilen von Fällen in Ländern mitbekommt, indem Menschen wegen kleinen Delikten oder der "falschen" Religion die Todesstrafe bekommen.
Es stimmt, dass Bahá'u'lláh für Mord, Totschlag und Brandstiftung die Todesstrafe vorgesehen hat, aber auf eine Frage zu diesem Vers hat Shoghi Effendi ausgeführt, daß die Todesstrafe zulässig, die "lebenslange Freiheitsstrafe" aber als Alternative vorgesehen ist, "wodurch die Härte einer solchen Verurteilung entscheidend gemildert werden kann". Er sagt, "Baháu'lláh hat uns die Wahl überlassen und es uns somit freigestellt, innerhalb der Grenzen, die Sein Gesetz festlegt, unser eigenes Urteil walten zu lassen". Da es zu diesem Aspekt des Bahá'í-Rechts keine besondere Anleitung gibt, liegt die künftige Gesetzgebung darüber beim Universalen Haus der Gerechtigkeit. In der Bahá'i-Lehre ist auch eine 100% Nachweisbarkeit eines Mordes unabdingbare Vorraussetzung für eine etwaige Verurteilung.
Ich bin so erzogen worden, allen Menschen gegenüber mit Liebe zu begegnen, weshalb die Todesstrafe ein schweres Thema für mich war, wenn ich es nicht hinterfragt habe. Allerdings muss man ja auch immer beide Seiten der Medaille betrachten. Wenn ein Mensch "vorsätzlich" z.B. ein junges Mädchen missbraucht und umbringt, gibt es für mich einfach keine Alternative mehr, als die Todesstrafe. Wie kann so ein Mensch weiterleben, dass soviel Leid auf die Familie gebracht hat und ein junges, unschuldiges Leben wegen solchen tierischen Neigungen aus dem kostbaren Leben entrissen hat? Ist es nicht bar jeder Gerechtigkeit, dass solche Mörder in Deutschland nach 15 Jahren unter Voraussetzung guter Führung wieder frei kommen (und manchmal sich auch neue Opfer suchen)???????
Was meinen die anderen??
Greets  |
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Verfasst am: 05.12.2008, 00:44 |
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Info Site Admin
Anmeldedatum: 16.11.2007 Beiträge: 330
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Hallo Caro,
werde mich teilweise wiederholen (also nicht böse sein ), aber auch neues anmerken:
Bahá'u'lláhs Gesetz schreibt die Todesstrafe für Mord und Totschlag sowie Brandstiftung mit der Alternative einer lebenslangen Freiheitsstrafe vor (s. Kitáb-i-Aqdas E87): "So ihr sie zu lebenlangem Gefängnis verurteilt, ist dies nach den Vorschriften des Buches statthaft."
"Baháu'lláh hat uns die Wahl überlassen und es uns somit freigestellt, innerhalb der Grenzen, die Sein Gesetz festlegt, unser eigenes Urteil walten zu lassen." (Shogie Effendi)
"Aber das Wesentliche ist, dass die Menschen aufgeklärt werden, um solche Verbrechen zu verhindern; denn es ist möglich, die Massen so wirkungsvoll zu unterrichten, dass sie vor dem Begehen einer Straftat zurückschrecken, so dass das Verbrechen selbst als die größte Strafe, die schlimmste Verurteilung und Qual erscheint..." (Abdu'l-Bahá)
Das mit der Todesstrafe ist im Übrigen nichts Neues, auch in anderen Heiligen Schriften ist davon die Rede:
"Obwohl der Friedensrichter über einen Menschen, der wegen Mordes verurteilt ist, die Todesstrafe verhängt, kann gegen ihn kein Vorwurf erhoben werden, da er Gewalt gegen einen anderen in Übereinstimmung mit dem Gesetz befiehlt. In der Manu-samhita, dem Gesetzbuch der Menschheit, wird bestätigt, dass ein Mörder zum Tode verurteilt werden sollte, damit er in seinem nächsten Leben für die große Sünde, die er begangen hat, nicht zu leiden braucht. Deshalb ist die Strafe des Königs, einen Mörder zu hängen, durchaus segensreich." (Hinduismus, Bhagavad-Gita 2:21 Erläuterung)
"So sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, daß er sterbe, und du sollst so das Böse aus deiner Mitte wegtun, daß ganz Israel aufhorche und sich fürchte. Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet und man hängt ihn an ein Holz" ( 5. Buch des Mose (Deuteronium) 21:21-22)
Der Koran ruft zur Verzeihung statt zur Vergeltung auf und besagt: "Auch nur ein Leben aus Rache zu nehmen, ist ein Leben zuviel." Der Islam erlaubt die Todesstrafe, wenn unwiderlegbare Beweise für Mord vorliegen, lässt dann jedoch die Hinterbliebenen entscheiden, ob sie eher Geld nehmen, als den Mörder hinrichten zu lassen.
LG |
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Verfasst am: 06.12.2008, 15:48 |
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Matthias Werner Mohr Gast
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| Zeit heute |
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@ Eimän & co
Es gibt 5 Punke zur Todesstrafe (tt) zu überdenken
1. Alle religiösen Schriften wurden zu einer Zeit verfasst als hungernde egal welchen alters für das klauen eines Brotes Hände abgehackt bekamen, Frauen die Fremd gingen abgeschlachtet wurden, zu einer Zeit als man für andere Ansichten oder gar nur weil den Herrschern die Nase nicht passte man elendigst umgebraucht wurde. Da war natürlich die Aussage dass die tt lediglich bei Mord, Brandstiftung oder dergleichen legitim ist, vollkommen provozierend oder revolutionär für die damalige Zeit und herrschende Klasse. Heute wissen wir mehr und ALLEINE schon in Anbetracht des Punktes 5. ist die tt unakzeptabel.
2. Das allgemein beliebte Argument: "Mädchen missbraucht um Umgebraucht!" Natürlich ist das entsetzlich und unakzeptabel. Jedoch wenn man glaubt das jemand dem derart, ich meine auf diese Weise die Sicherung durchgebrannt ist über irgendein Strafmass nachdenkt egal wie hoch es ist und sich in dem Moment davon abhalten lässt liegt man da falsch. Im Normalfall tut das der Berufskiller oder wer einen Mord sorgsam plant, vielleicht sogar Massenmörder dieser Erde welche kurioserweise bei gleichartigen Stammtischrunden seltenst Thema sind wenn überhaupt jemals. Wir benötigen ein Schulsystem wo das Recht eines jeden auf gegenseitige Anerkennung und Liebe höchsten Stellenwert besitzt, denn unsere Kinder sind leider unsere Verbrecher von morgen und es geht so weiter.
3. Von Gott gemacht kommen wir alle auf dieser Welt gleich an. Was muss eine Seele ertragen bevor sie so brutal, derart gefühllos wird? Was nur? Ob es das unsoziale Umfeld war oder gar antrainiert ist, welches letzteres bei Massenmördern oder Berufkillern so sein muss, so ist es doch die Gesellschaft selbst welche diese Zustände toleriert, sie nicht bedenkt. Ist sie somit nicht mitschuldig an dieser Situation? Es nicht rechtens die tt zu akzeptieren, denn dies führt zu nichts gutem. Die Märchen das ein Mensch Verbrecher - Gene sich tragen könne ist einer der Gipfel von Gottlosigkeit, Ja der eine oder andere besitzt mehr oder weniger Temperament (Bedeutet Verhaltensstil wie Ausdauer, Reizschwelle, Stimmung, Tempo) so wie der eine oder andere musikalisch ist oder eben weniger. Die Taten eines Menschen sind nicht anderes als die Summe seiner Eindrücke und Lebensumstände. Wenn wir uns nicht um uns selbst kümmern, zu träge sind Zusammenhänge zu überdenken, so ist es nicht wunderlich. Wir haben als Menschen kein Recht menschliches Leben auszulöschen. Gott verurteilt jede Tötung ohne Not.
4. → Ihr Argumentiert: "Ist es nicht bar jeder Gerechtigkeit, dass solche Mörder in Deutschland nach 15 Jahren unter Voraussetzung guter Führung wieder frei kommen (und manchmal sich auch neue Opfer suchen)?" Hier wird argumentiert mit dem Unvermögen dieses Systems; und das bei so einem Thema. Gleichnis: Da dem Nachbarn sein Kind Nachts herausläuft weil der Vater zu faul ist seine Türe zu schließen, so nehmen wir doch das Kind und binden es einfach nachts auf sein Bett- Ist es das?
5. „…tt wenn 100% erwiesen!“ 100%? Wohl kaum 90% und wahrscheinlich sind es noch sehr viel weniger % welche Menschen zu leisten vermögen. Nehmen wir doch mal das Parade-System USA für tt. Sollte man doch glauben das bei solchen Strafen Justizsysteme besonders zuverlässig arbeiten. Welche tatsächlich schuldig in den Gefängnissen dahin vegetieren und warten, so wie ihre unschuldigen Mithäftlinge: 1187 wurden seit Einführung der tt in den USA seit 1976 hingerichtet. 138 davon waren unschuldig im Todestrakt. Und wer weis wie schwer es sich darstellt da wieder raus zukommen und was hierzu für eine fast schon mächtige Lobby nötig ist kann sich vorstellen wie viele dort heute unschuldig im Todestrakt sitzen. Wie viele hatten wohl von den 1187 hingerichteten keine Lobby? In wie viel Fällen sehen die Geschworenen höchstpersönlich die Tat? Es ist einfach eine Tat zu begehen und es so aussehen zu lassen das ein anderer dafür Bezahlt. Soviel zu den menschlichen 100% dieser Welt.
http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/Todesstrafeusa.html
Übrigens lassen sich heut zutage sogar DNA Spuren leicht fälschen http://www.sueddeutsche.de/wissen/101/484536/text/
Es gäbe noch vieles hierzu zu zusagen, jedoch soll dies zunächst reichen. Bahá'u'lláh hätte in Anbetracht all dieser Fakten die tt heute nie in Erwägung gezogen. Die Eindrücke seiner Zeit haben sich auf seine Texte ausgewirkt, schließlich wären sie auch nicht verfasst worden wenn es nicht nötig gewesen wäre. Er sagte er wolle nicht wie die anderen Propheten fanatisch verehrt werden man kann annehmen er würde heute, so wenn er könne, seine Texte an diese sich immer schneller verändernde Welt anpassen, so wie er sagte das wir ständig auf der Suche nach der Wahrheit sein sollen, so wäre er dies auch gewesen.
Übrigens und nebenbei: Die Todesstrafe ist seit dem 1.12.2009 in ganz Europa wieder eingeführt. Wem ist es wahrscheinlich entgangen? Und zwar über den Vertrag von Lissbon welcher das Deutsche Grundgesetz knackt.
Im Artikel 2 der Grundrechtecharta steht unter (2):
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
In den so genannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht im Vertrag: "Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet," wenn es erforderlich ist, "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Zweite Ausnahme; Todesstrafe: "Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
Man kann sicher sein wenn Europa in einen Krieg gezogen wird oder auch nur vielleicht (Kriegsgefahr) gezogen wird, ob letztendlich als Handlanger eines Aggressors oder nicht und Bürger dieses Landes irgendwelche Aktionen oder Taten(Taten wurde nicht näher definiert!) begehen und einfach eine Todesstrafe über sie verhängt wird, wird sich um die Unterzeichnung des EMRK auch keiner mehr scheren. Denn Deutschland ist seit dem Vertag von Lissabon, gültig seit 1.12.09, nur noch ein Teil dieses Staates Europa unter dieser Verfassung. Der Vertrag von Lissabon spricht die Sprache des Staatsrechts, also die Sprache, in der ein Staat verfasst wird. Es geht folglich nicht mehr um den Verbund von Staaten, sondern um die Verfassung zur Integration für einen Staat. Gäbe es vor den EMRK Respekt so wäre die tt nie verfasst worden. Ihr die die tt fordert müsst echt aufpassen das nicht eines Tages Eure Kinder hier in Europa hingesichtet werden weil sie die Nase voll haben von einem verfaulenden System. V.v.L.: … tt " wenn es erforderlich ist, "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen…
Info www.Palast.com |
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Verfasst am: 13.12.2009, 19:38 |
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